
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stefanie Resch
Schreinerstraße 10a/1, 8052 Graz
E-Mail: stefanie@dieresche.at
www.dieresche.at
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) dienen einer möglichst klaren, erfolgreichen und reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Stefanie Resch (Rechtsform Einzelunternehmen, im Folgenden kurz „Anbieter“ genannt) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ genannt). Beide Vertragsparteien bemühen sich auch bei auftretenden Unstimmigkeiten, eine wertschätzende Gesprächskultur zu pflegen. Diese AGB umfassen die Leistungsbereiche Grafikdesign, Webdesign, Printdesign, Werbetechniken sowie Online-Marketing.
- Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Leistungen der Anbieterin werden ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erbracht. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Anbieterin und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB gelten nur für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern (B2B).
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichungen und ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
1.4 „Schriftlich“ umfasst auch die Kommunikation per E-Mail.
1.5 Die Anbieterin ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den Änderungen nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht.
1.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
1.7 Die Angebote der Anbieterin sind freibleibend und unverbindlich.
- Konzept- und Ideenschutz
Hat der potenzielle Kunde die Anbieterin vorab eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Anbieterin dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
2.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Anbieterin treten der potenzielle Kunde und die Anbieterin in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zugrunde.
2.2 Der potenzielle Kunde anerkennt, dass die Anbieterin bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl der Kunde selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. Wenn eine Leistung nicht innerhalb von zwanzig Tagen nach Übermittlung des Entwurfs durch den Kunden erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
2.3 Das Konzept unterliegt in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Anbieterin ist dem potenziellen Kunden schon auf Grundlage des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
2.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke für alles später Hervorgebrachte und somit als Ursprung der Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die einzigartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
2.5 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, die von der Anbieterin im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
2.6 Sofern der potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Anbieterin Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Anbieterin binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
2.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Anbieterin dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Anbieterin dabei verdienstlich wurde.
2.8 Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, die sich nach dem Einzelfall berechnet, befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Anbieterin ein.
- Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Anbieterin sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Anbieterin. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Anbieterin.
3.2 Bei Leistungen erfolgt der Auftrag in (a) Entwurfs- und (b) Korrekturphasen:
(a) Nach Erhalt der Auftragsbestätigung erstellt die Anbieterin innerhalb der vereinbarten Frist einen Entwurf und sendet dem Kunden eine entsprechende Vorschau (z.B. per E-Mail als PDF oder Link). Bei grundlegenden Änderungswünschen oder Nichtgefallen kann der Kunde maximal zwei weitere Entwürfe anfordern.
(b) Bei geringen Änderungswünschen beginnt die Korrekturphase, in der der Kunde eine strukturierte Auflistung seiner Änderungswünsche bereitstellt. Maximal drei Korrekturdurchläufe sind im Vertrag enthalten. Weitere Korrekturen werden nach Absprache und gegen Aufpreis durchgeführt.
3.3 Bei Anfertigungen ganzer Drucksorten ist die Druckabwicklung standardmäßig inbegriffen, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Druckkosten werden vom Kunden getragen. Die Anbieterin stellt dem Kunden auf Wunsch geeignete Druckkostenvorschläge vor.
3.5 Abweichende Wünsche und Änderungen, insbesondere beim Leistungsumfang, nach Vertragsschluss sind möglich. Daraus resultierender Mehraufwand und Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
3.6 Der Kunde wird der Anbieterin zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Der Kunde trägt den Aufwand, der durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entsteht.
3.7 Der Kunde stellt sicher, dass das Angebot weder gegen Markenrechts- noch Copyright-Bestimmungen oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstößt. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, ein Projekt abzulehnen oder zu ändern, sollte ein Verstoß gegen diese Bestimmungen bekannt werden.
3.8 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für den Auftrag zur Verfügung gestellten Materialien (Fotos, Logos etc.) auf Urheber-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und stellt sicher, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Sollte die Anbieterin wegen der Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen werden, hält der Kunde die Anbieterin schad- und klaglos.
3.9 Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Daten, insbesondere einzupflegende Inhalte für Websites oder Drucksachen, rechtzeitig und möglichst in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Texte sind in der Endfassung bereitzustellen. Sollte der Zustand der Dateien einen erheblich höheren Bearbeitungsaufwand erfordern als ursprünglich vereinbart, behält sich die Anbieterin das Recht vor, das Angebot entsprechend anzupassen.
3.10 Der Kunde ist für den Inhalt seiner Websites und Printprodukte allein verantwortlich, unabhängig davon, ob er diese selbst erstellt oder von Dritten erstellen lässt. Er stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter, die auf inhaltlichen Mängeln beruhen, frei.
3.11 Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle technischen Voraussetzungen für die Durchführung seiner Bestellung erfüllt sind.
3.12 Falls der Kunde Dritte zur Bearbeitung seiner Website oder für seine Buchhaltung beauftragt, sind sowohl die Anbieterin als auch die Dritten über alle relevanten Absprachen zu informieren. E-Mails von der Anbieterin dürfen zu diesem Zweck weitergeleitet werden, sofern sie keine sensiblen Daten enthalten.
- Vertragsabschluss und Auftragserteilung
4.1 Bei kundenspezifischen Aufträgen erhält der Kunde nach Absprache ein schriftliches Angebot von der Anbieterin. Die Auftragsbestätigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, womit der Vertrag zustande kommt.
4.2 Die Auftragserteilung hat in einem angemessenen Zeitraum nach Zusendung des Angebots zu erfolgen. Die Ausführungszeiten sind abhängig vom Zeitpunkt der Beauftragung. Spätestens ein Monat nach Zusendung verlieren individuelle Angebote ihre Gültigkeit, können jedoch nach kurzer Absprache aufgefrischt und gegebenenfalls angepasst werden.
4.3 Angebote und Kostenvoranschläge der Anbieterin sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Anbieterin schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Anbieterin den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis zu 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
- Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1 Die Anbieterin ist berechtigt, zur Erbringung von Leistungen Dritte heranzuziehen, insbesondere für Dienstleistungen wie Druck, Webhosting, Programmierung, Übersetzung oder andere spezialisierte Leistungen.
5.2 Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für die Leistungen dieser Dritten. Eventuelle Reklamationen in Bezug auf Mängel oder Verzögerungen, die von Dritten verursacht wurden, sind direkt mit dem jeweiligen Drittanbieter zu klären, es sei denn, die Anbieterin hat grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten.
5.3 Die Anbieterin wird den Kunden rechtzeitig über die Inanspruchnahme von Drittanbietern informieren und steht dem Kunden bei der Auswahl und Abstimmung mit diesen beratend zur Seite.
- Termine
6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Anbieterin schriftlich zu bestätigen.
6.2 Verzögert sich die Lieferung oder Leistung der Anbieterin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z. B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses. Die Fristen verlängern sich entsprechend.
6.3 Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind sowohl der Kunde als auch die Anbieterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.4 Befindet sich die Anbieterin in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Anbieterin schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.
6.5 Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Abnahme
7.1 Die Anbieterin ist berechtigt, die Rechnung per E-Mail an den Kunden zu senden. Der Kunde sichert zu, hierfür eine E-Mail-Adresse anzugeben, die er regelmäßig kontrolliert und stets genügend Speicherplatz im Postfach zur Verfügung hat. Die Rechnung gilt als erhalten, wenn sie an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt worden ist. Einwendungen gegen die Rechnungen der Anbieterin sind vom Kunden innerhalb von fünf Tagen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Besteht der Kunde auf die postalische Zusendung einer Papierrechnung, ist die Anbieterin berechtigt, eine Unkosten-Pauschale von 2,00 € auf die Rechnung aufzuschlagen.
7.2 Die Abnahme eines Entwurfs in Web-/Grafikdesign oder Social Media Bereich hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel maximal fünf Werktage) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wenn eine Abnahme nicht innerhalb von 15 Tagen nach Übermittlung des Entwurfs durch den Kunden erfolgt, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
7.3 Bei Inhalten (insbesondere Social Media Posts), die für eine zeitnahe Veröffentlichung (weniger als 14 Tage nach Entwurf) vorgesehen sind und eine Abnahme erfordern, wird die zuvor genannte Abnahmefrist auf fünf Tage verkürzt. In jedem Fall hat der Kunde die Leistung rechtzeitig vor der geplanten Veröffentlichung abzunehmen.
7.4 Der Kunde hat sich vor Abnahme der erstellten Website davon zu überzeugen, dass die von der Anbieterin oder ihren Partnern angefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren und dies der Anbieterin schriftlich zu bestätigen. Nach Abnahme der Website eingereichte Reklamationen oder Änderungswünsche sind nicht mehr Gegenstand des Vertrags und bedürfen eines Folgeauftrags.
7.5 Eine Nichtabnahme in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt entbindet den Kunden nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung. Die Anbieterin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene/geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
- Social Media
8.1 Der Umfang, in welchem die Anbieterin die Social-Media-Accounts betreut, wird im Auftrag konkret bestimmt. Insbesondere wird dort festgelegt, innerhalb welchen Rahmens die Anbieterin die Kommunikation über die Social-Media-Plattformen eigenständig durchführt und/oder inwieweit die Kommunikation durch den Kunden selbst erfolgt oder vorab zu überprüfen ist.
8.2 Soweit die Anbieterin oder von ihr beauftragte Dritte für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten Social-Media-Accounts nutzen und/oder einrichten müssen, erfolgt dies im Namen und in Vollmacht des Kunden. Der Kunde bleibt oder wird dabei stets der Vertragspartner der jeweiligen Social-Media-Plattform.
8.3 Soweit die Anbieterin vom Kunden Zugangsdaten zu Social-Media-Accounts anfordert und auf die Aufforderung hin erhält, sind diese streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
8.4 Die Anbieterin ist verpflichtet, die Zugangsdaten für Social-Media-Accounts, die sie im Rahmen der Leistungserbringung für den Kunden erstellt, spätestens bei Beendigung des Vertrages an den Kunden herauszugeben und ihm vollständig den Account zu übergeben. Der Kunde hat auch das Recht, jederzeit vorab die Zugangsdaten für die Social-Media-Accounts anzufordern.
8.5 Die Anbieterin weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z. B. Facebook, Instagram) sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Anbieterin nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird von den Anbietern zwar die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, jedoch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen.
8.6 Die Anbieterin arbeitet auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen der Social-Media-Kanäle, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zugrunde. Der Kunde anerkennt mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses mitbestimmen.
- Vorzeitige Auflösung
9.1 Die Anbieterin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z. B. die Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Anbieterin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung eine taugliche Sicherheit bietet.
9.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Anbieterin fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen, gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
- Honorar, Zahlung und Mehraufwand
10.1 Das Honorar ist nach Erbringung der Leistung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Die Anbieterin kann Vorschüsse verlangen und bei größeren Projekten Zwischenabrechnungen oder Akontozahlungen abrufen.
10.2 Die Zahlung erfolgt in drei Stufen: (1.) vor Auftragsbeginn, (2.) nach Abnahme des Entwurfs, (3.) nach Endabnahme, sofern nicht anders vereinbart.
10.3 Alle Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994, sofern nicht anders angegeben. Nicht durch das Honorar abgedeckte Leistungen und Barauslagen werden gesondert in Rechnung gestellt.
10.4 Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag enthalten sind, wie z. B. Änderungen nach der dritten Korrektur oder zusätzliche Entwürfe, sowie Mehraufwand aufgrund von nachträglichen Änderungswünschen des Kunden, werden gesondert abgerechnet. Diese werden entweder nach Zeitaufwand oder mit einem vorher festgelegten Pauschalbetrag in Rechnung gestellt.
10.5 Der Kunde hat Mehraufwand zu tragen, der durch unvorhersehbare Umstände verursacht wird, wie z. B. durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätet gelieferte Informationen und Materialien seitens des Kunden.
10.6 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Anbieterin einseitig ändert oder abbricht, hat er der Anbieterin die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Bei Abbruch ohne Verschulden der Anbieterin ist das volle vereinbarte Honorar fällig.
10.7 Die Anbieterin behält sich das Recht vor, bei Fremdleistungen (z. B. Druckkosten) Vorauszahlungen oder direkte Zahlungen durch den Kunden an den Drittanbieter zu verlangen.
10.8 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen von 5 % über dem Basiszinssatz sowie die Erstattung von Mahn- und Inkassospesen. Die Anbieterin kann bei Zahlungsverzug die Leistung bis zur vollständigen Bezahlung zurückhalten und alle offenen Leistungen sofort fällig stellen.
10.9 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen die Forderungen der Anbieterin aufzurechnen, außer diese wurden schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10.10 Alle Zahlungen sind in EURO zu leisten.
- Eigentumsrecht / Urheberrecht / Nutzungsrecht
11.1 Alle Leistungen der Anbieterin (einschließlich Anregungen, Ideen, Skizzen, Entwürfe, Konzepte und Reinzeichnungen) bleiben im Eigentum der Anbieterin. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Die Nutzungsrechte gelten nur für die vereinbarte Nutzung und geografisch auf Österreich beschränkt, sofern nichts anderes schriftlich festgelegt wurde. Der Erwerb der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Eine vorzeitige Nutzung gilt als widerrufliches Leihverhältnis.
11.2 Änderungen oder Bearbeitungen der Leistungen durch den Kunden oder Dritte sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Anbieterin zulässig. Offene Arbeitsdateien (wie Originaldateien) werden nicht herausgegeben, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart.
11.3 Eine Nutzung der Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder die geografische Beschränkung hinausgeht, erfordert die schriftliche Zustimmung der Anbieterin und ist gesondert zu vergüten.
11.4 Nach Ablauf des Vertrages ist für jede weitere Nutzung der erbrachten Leistungen ebenfalls die Zustimmung der Anbieterin erforderlich. Für jede widerrechtliche Nutzung ist der Kunde verpflichtet, das doppelte Honorar zu zahlen.
11.5 Für die weitere Nutzung der erbrachten Leistungen im 1. Jahr nach Vertragsende steht der Anbieterin die volle vereinbarte Vergütung zu, im 2. Jahr die Hälfte und im 3. Jahr ein Viertel. Nach dem 4. Jahr entfällt eine weitere Vergütungspflicht.
11.6 Die Anbieterin ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Werke, einschließlich Entwürfen, Grafiken, Webseiten, Druckerzeugnissen und sonstigen Designs, zu eigenen Werbezwecken zu nutzen. Dies schließt die Verwendung im Portfolio, auf der Webseite sowie in Social-Media-Kanälen ein. Sollte der Kunde dieser Nutzung widersprechen, muss er dies schriftlich mitteilen.
11.7 Der Kunde darf Änderungen an den Endleistungen nur vornehmen, sofern dies nicht rufschädigend für die Anbieterin ist. Bei Änderungen ist ein Hinweis auf die Anbieterin (z. B. „Originaldesign by www.dieresche.at“) und der Hinweis auf den Urheber der Änderungen erforderlich. Die Anbieterin ist über Änderungen zu informieren.
11.8 Der Kunde stellt sicher, dass er die notwendigen Nutzungsrechte für bereitgestelltes Material (z. B. Bilder, Logos, Texte) besitzt. Für von Dritten bereitgestelltes Material gelten die entsprechenden Lizenzbedingungen. Die Anbieterin haftet nicht für Rechtsverletzungen, die aus der Nutzung solcher Materialien entstehen.
- Kennzeichnung
12.1 Die Anbieterin ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich selbst und ggf. auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Dieser Hinweis kann zum Beispiel in Form eines dezenten Verweises wie „Design by Stefanie Resch“ erfolgen.
12.2 Die Anbieterin ist – vorbehaltlich eines jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden – dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Webseite mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis). Diese Kennzeichnung umfasst auch die Möglichkeit, die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten in ihrem Portfolio, auf ihrer Webseite und auf Social-Media-Kanälen zu präsentieren, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
- Datenschutz
13.1 Die Anbieterin verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die DSGVO, einzuhalten. Weitere Details zum Datenschutz und der Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung der Anbieterin unter https://www.dieresche.at/datenschutz/ geregelt.
13.2 Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Vertragserfüllung einverstanden. Diese Daten werden ausschließlich für die Auftragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
13.3 Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten sowie das Recht, gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen oder die Datenübertragbarkeit zu verlangen. Anfragen sind schriftlich an die Anbieterin zu richten.
- Gewährleistung
14.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich nach Lieferung/Leistung durch die Anbieterin, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind spätestens innerhalb von acht Tagen nach deren Entdeckung zu rügen. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, gilt die Leistung als genehmigt, und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
14.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat der Kunde Anspruch auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Anbieterin. Diese wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen muss.
14.3 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die rechtliche Zulässigkeit der gelieferten Inhalte (insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- oder verwaltungsrechtlich) zu prüfen. Die Anbieterin übernimmt nur die grobe rechtliche Prüfung der von ihr erstellten Inhalte.
- Haftung und Produkthaftung
15.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Anbieterin für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen.
15.2 Jegliche Haftung der Anbieterin für Ansprüche Dritter, die auf der Grundlage von Leistungen der Anbieterin (z. B. Werbemaßnahmen) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausgeschlossen, sofern die Anbieterin ihrer Warnpflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war. Der Kunde hält die Anbieterin diesbezüglich schad- und klaglos.
15.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber nach drei Jahren ab der schädigenden Handlung der Anbieterin. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Anbieterin.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Anbieterin und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Anbieterin sachlich zuständige Gericht vereinbart. Die Anbieterin ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3 Auf diesen Vertrag und alle daraus abgeleiteten Rechte und Pflichten findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung, unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
- Salvatorische Klausel
17.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
- Geschlechtergerechte Sprache
18.1 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.